Seit dem 20. Oktober 2016 ist die Beschuldigte wegen Überlastung krankgeschrieben. Dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse kann weiter entnommen werden, dass sie nun erwerblos ist und kein Einkommen erzielt, sie wird von ihrer Mutter unterstützt (pag. 272). Die Beschuldigte ist gemäss Strafregisterauszug vorbestraft (pag. 19, 274). Diese Verurteilung liegt jedoch bereits mehr als 8 Jahre zurück. Seither hat sie sich wohl verhalten und sich nichts mehr zu Schulde kommen lassen.