Weiter sind durch den Brand zudem vier Ratten und ein Kaninchen zu Tode gekommen. Abgesehen von der leichten Beeinträchtigung der Mutter der Beschuldigten bestand für Personen jedoch keine Gefahr. Die Vorinstanz hat richtig festgehalten, dass die Beschuldigte die Feuersbrunst nicht absichtlich, sondern fahrlässig verursacht hat. Es war aber im wahrsten Sinne des Wortes ein Spiel mit dem Feuer, Kerzen auf Tierkäfigen und offenbar in der Wohnung „überall wo es möglich gewesen“ war, aufzustellen.