Die hierzu notwendigen Vorsichtsmassnahmen müssen und können unabhängig der Kenntnis von einem Sicherheitshinweis mit minimalem Aufwand und durchschnittlichem Allgemeinwissen eingehalten werden, indem eine Feuerquelle aktiv kontrolliert wird. Die Beschuldigte hat der Feuerquelle in verschiedener Hinsicht nicht die nötige Vorsicht geschenkt. Sie hat im Vorfeld die Kerze auf einem Rattenkäfig angezündet, auf somit möglich instabilem Untergrund, dies zudem noch in Anwesenheit von freilaufenden Tieren, was eine zusätzliche mögliche Gefahr schaffte.