Es ist der Vorinstanz beizupflichten, dass es keine Rolle spielt, ob die Beschuldigte den Sicherheitshinweis kannte. Wer mit dem Anzünden einer Kerze eine offene Feuerquelle und damit einen Gefahrenzustand schafft, ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass keine fremden Rechtsgüter verletzt werden. Die hierzu notwendigen Vorsichtsmassnahmen müssen und können unabhängig der Kenntnis von einem Sicherheitshinweis mit minimalem Aufwand und durchschnittlichem Allgemeinwissen eingehalten werden, indem eine Feuerquelle aktiv kontrolliert wird.