Die Gegebenheiten in der Wohnung (Lichtverhältnisse von draussen und im Wohnzimmer) sprechen dafür, dass eine Kerze auf kleinster Flamme noch gebrannt hat und sie dies übersehen haben. Die Bewohner können keine zuverlässigen Aussagen über die Brenndauer der Kerze machen. Immerhin bestätigte aber die Beschuldigte beim Vorhalt von Asservat 3 mit schwarzer Mengenmarkierung, dass die abgebrannte Kerze gleich viel Wachs beinhaltet habe. Demnach musste in der abgebrannten Kerze noch ca. 70g Wachs gewesen sein, woraus eine Restbrenndauer von ca. 14h 12min. resultiert.