Verknüpfung BEX-Berichte mit den Aussagen der Bewohner Gemäss Ausführungen in den BEX-Berichten ist die Kerze als Brandursache möglich und auch sehr wahrscheinlich. Die Aussagen der Beschuldigten und von F.________ stehen dem nicht entgegen, sondern stehen grundsätzlich im Einklang mit dem BEX-Bericht. Die beiden Bewohner haben die Kerze nicht aktiv ausgelöscht und aus ihren Aussagen kann nicht abgeleitet werden, dass die Kerze in der Nacht tatsächlich erloschen ist. Die Gegebenheiten in der Wohnung (Lichtverhältnisse von draussen und im Wohnzimmer) sprechen dafür, dass eine Kerze auf kleinster Flamme noch gebrannt hat und sie dies übersehen haben.