Damit steht der Widerspruch im Raum, wonach gemäss ersten Aussagen 1/3 Wachsmenge noch vorhanden gewesen sein soll (was 33,33g Wachsinhalt und einer Brenndauer von 7h 17min. entsprechen würde) und gemäss Aussagen an der Fortsetzungsverhandlung dagegen die Wachsmenge dem Asservat 3 entsprechen solle (was 70g Wachsinhalt und einer Brenndauer von 14h 12min. entsprechen würde). Die Kammer geht davon aus, dass die Beschuldigte im Nachhinein nicht mehr mit Zuverlässigkeit sagen konnte, wie viel Wachs genau noch im Becher gewesen war.