15 Die Antworten der Beschuldigten waren bezüglich der Wachsmenge unterschiedlich. Die Einvernahme wurde zudem nicht genügend klar geführt, die Beschuldigte fand sich teilweise mit den Fragen und den Vorhalten nicht zurecht. Dennoch kann den Aussagen entnommen werden, dass der Beschuldigten ein Kerzenbecher, nämlich das Asservat 3 mit einer schwarzen Mengenmarkierung und dem Vermerk „Stand