Er sagte lediglich aus, dass die Kerze glaublich das dritte Mal angezündet worden sei (pag. 17), womit sich allerdings nichts Aussagekräftiges zur Wachsmenge ableiten lässt. Die Beschuldigte äusserte sich verschiedentlich zur Wachsmenge. Bei der Polizei gab sie an, die Kerze sei nach 2/3 der Brenndauer gelöscht worden (pag. 12). Hieraus schliesst die Verteidigung, dass noch 1/3 der Wachsmenge im Becher gewesen sei. An der Hauptverhandlung vom 24. November 2015 gab die Beschuldigte an, 1/3 der Kerze sei übrig gewesen (pag. 111). Es sei 1/3 drin gewesen. Etwa 1/3 des Bechers (pag. 113). Weiter sagte sie, es sei ca. 1/3 des ganzen Bechers gewesen.