Eine solche wäre in der Tat am Morgen des 11. November 2014 beim Verlassen der Wohnung um 6 Uhr ausgelöscht gewesen. Dagegen würde eine Kerze mit Inhalt wie das der Beschuldigten vorgehaltene Asservat 3, also 70g Wachs, noch 14h 12min. brennen. Eine solche Kerze hätte am Morgen des 11. November 2014 beim Verlassen der Wohnung um ca. 6 Uhr noch gebrannt. Es ist somit zu prüfen, ob auf Grund der Aussagen der Bewohner eruiert werden kann, wie viel Wachsmenge im Becher enthalten war. F.________ machte zur Wachsmenge keine Aussagen. Er sagte lediglich aus, dass die Kerze glaublich das dritte Mal angezündet worden sei (pag.