147) sei davon auszugehen, dass die Kerze auf dem kleinen Rattenkäfig nach 7h und 17min von selbst erloschen sei und somit den Brand damit nicht habe entfachen können. Die Beschuldigte machte aber während ihren verschiedenen Einvernahmen zur Wachsmenge unterschiedliche Aussagen. Es ist hierzu zu verdeutlichen, dass es sich bei der Kerze, die nach dem Abbrandprotokoll nur noch 7h und 17min gebrannt hätte, um eine Kerze mit einem Inhalt von 1/3 Wachsmenge, also 33.33g Wachs, handeln würde. Eine solche wäre in der Tat am Morgen des 11. November 2014 beim Verlassen der Wohnung um 6 Uhr ausgelöscht gewesen.