So sei auch im BEX-Bericht festgehalten, dass ein Ende der Brenndauer der Kerze in dieser Nacht wahrscheinlich sei (pag. 24). Hierzu hielt bereits die Vorinstanz richtigerweise fest, dass sich diese Äusserung im ersten BEX-Bericht lediglich auf Grund der Aussagen der Bewohner ergeben hat, wonach die Kerze offenbar das dritte Mal angezündet worden sei (pag. 17, 24). Weiter machte die Beschuldigte geltend, auf Grund des Abbrandprotokolls (pag. 147) sei davon auszugehen, dass die Kerze auf dem kleinen Rattenkäfig nach 7h und 17min von selbst erloschen sei und somit den Brand damit nicht habe entfachen können.