Als er im Wohnzimmer gelöscht habe, sei es vollständig dunkel gewesen (pag. 17). Es wird festgestellt, dass beide Bewohner nicht zuverlässig sagen können, dass die Kerze in der Nacht in der Tat erloschen ist. Keiner von beiden hat die Kerze aktiv in die Hände genommen und nochmals reingeschaut oder reingeblasen. Es kann somit auf Grund der Aussagen beweismässig nicht davon ausgegangen werden, dass die Kerze erloschen war. Es ist nach Ansicht der Kammer durchaus denkbar, dass ein kleiner Lichtfunke in der Nacht oder am frühen Morgen übersehen werden konnte, zumal die Flamme gemäss BEX-Bericht sehr klein und damit