Zu prüfen ist, ob sie überhaupt aktiv geschaut und auch tatsächlich gesehen haben, ob die Kerze erloschen ist. Die Beschuldigte sagte an der ersten, zeitnahesten Einvernahme vom 21. November 2014 aus, sie sei im Wohnzimmer eingeschlafen und um ca. 2-3 Uhr morgens erwacht und zur Toilette gegangen, die beiden Grabkerzen seien erloschen gewesen, sie habe kein Licht mehr gesehen. Direkt in die Kerze habe sie nicht geschaut (pag.