Kerzen aufgestellt habe (pag. 12), spricht dafür, dass sie sich der heiklen Platzierung der Kerze auf dem Tierkäfig bewusst gewesen sein musste. Erst auf Nachfrage hin sagte sie dann, ihr Partner habe vor ca. ein bis zwei Wochen auf beiden Rattenkäfigen je eine kleine rote Grabkerze aufgestellt und bereits einmal angezündet. Gemäss Aussagen der Beschuldigten und F.________ hätten sie die Kerzen nicht aktiv ausgelöscht, sie gehen beide davon aus, dass die Kerzen von alleine erloschen seien (pag. 12, pag. 17, pag. 112). Zu prüfen ist, ob sie überhaupt aktiv geschaut und auch tatsächlich gesehen haben, ob die Kerze erloschen ist.