Weiter führte er aus, es sei ein bekanntes Phänomen, das die Aluminiumplättchen in Rechaudkerzen aufschwimmen würden und sich so verschieben könnten. Dies werde sowohl in der Fachliteratur beschrieben wie in der Ausbildung thematisiert. Ein solcher Vorgang könne, müsse aber nicht passieren. Es ist nach Ansicht der Kammer zudem offensichtlich, dass in der Wohnung mit den frei herumlaufenden Tieren (mögliche Erschütterungen) und dem Rattenkäfig als Abstellfläche (mögliche schräge Auflagefläche) hierzu begünstigende Faktoren vorhanden gewesen sind. Die Kammer sieht keinen Anlass an der Richtigkeit der Ergebnisse der BEX- Berichte zu zweifeln.