Die Verteidigung führte weiter aus, es handle sich um eine reine Hypothese, dass sich das Metallplättchen verschoben habe. Beim Abbrennversuch der Polizei habe sich das Metallplättchen nur 6mm verschoben und der Becher sei auch nicht geschmolzen. Zudem sei der Becher der anderen Kerze auf dem zweiten Rattenkäfig ebenfalls nicht geschmolzen und das Metallpättchen habe sich auch nur minim verschoben. Deshalb seien die Ausführungen zum Brandvorgang in Zweifel zu ziehen. Dem kann nicht gefolgt werden.