Beide BEX-Berichte sind nachvollziehbar und schlüssig. Der zweite Bericht kam aufgrund der neuen Fotos des Rattenkäfigs zustande, die für unseren Fall wesentlichen Schlussfolgerungen der BEX fielen deswegen aber nicht anders als im ersten Bericht aus. Die von der Verteidigung angesprochene Korrektur im zweiten BEX-Bericht betreffend die brennende Käfigeinrichtung wurde im Bericht nachvollziehbar begründet. Es besteht für die Kammer keine Veranlassung, die Ausführungen im Bericht deshalb in Zweifel zu ziehen. Die Verteidigung führte weiter aus, es handle sich um eine reine Hypothese, dass sich das Metallplättchen verschoben habe.