Diese Grabkerze hatte ihr damaliger Freund ein paar Wochen zuvor gekauft, auf den kleinen Rattenkäfig aufgestellt und bereits vorgängig angezündet. Die Beschuldigte schlief dann irgendwann mal ein, bevor ihr damaliger Partner nach Hause kam. Klar ist, dass weder die Beschuldigte noch ihr damaliger Freund die Grabkerzen aktiv ausgelöscht haben (pag. 12, pag. 112). Bestritten ist, ob die Beschuldigte, als sie in der Nacht aufwachte bzw. am Morgen danach, kontrollierte, ob die Kerze erloschen war und ob die Kerze in der Tat in der Nacht von selbst erloschen war. Die Vertei-