Ein Abstreifen und damit Abfallen aktiver Glut wäre nicht unbemerkt geblieben. Es ist davon auszugehen ist, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung die Zigarette damit erloschen wäre und die Bewohner erschrocken wären und reagiert hätten. Es kann somit auch ausgeschlossen werden, dass am Morgen des 11. Novembers 2014 glimmende Raucherwaren beim Herumlaufen oder durch ein Hantieren um den Käfig herum auf das Einstreu gelangt sein und so den Brand entfacht haben könnten. Die Kammer schliesst somit im Ergebnis aktive Glutreste von Raucherwaren als Brandursache aus.