Von einem Hantieren mit brennender Zigarette oder brennendem Joint am oder über dem Rattenkäfig berichtete aber keiner der Bewohner, was auch für tierliebende Menschen wie die Beschuldigte und F.________ sehr ungewöhnlich wäre. Auch beim Füttern der Tiere wäre davon auszugehen, dass keine aktive Glut in oder über den Käfig gefallen wäre, da laut übereinstimmenden Aussagen beim Füttern nicht geraucht worden sei und das Füttern überdies am Abend stattgefunden habe, weshalb wenn überhaupt ein Brand am Abend hätte ausbrechen müssen.