Im blossen Herumlaufen im normalen Bewegungsablauf und in der üblichen Gehdistanz zum Käfig wäre gemäss BEX-Bericht eine Brandursache nicht anzunehmen, da herunterfallende Glutreste meist fast senkrecht und nicht in einem Bogen fallen würden. Folglich müssten laut BEX-Bericht die Raucherwaren in oder über den Käfig gekommen sein z.B. durch Raucherwaren im Mund oder in der Hand. Von einem Hantieren mit brennender Zigarette oder brennendem Joint am oder über dem Rattenkäfig berichtete aber keiner der Bewohner, was auch für tierliebende Menschen wie die Beschuldigte und F.________ sehr ungewöhnlich wäre.