Das Fenster stand an diesem Morgen zu (pag. 115), es kann somit auch nicht 10 von einem hypothetischen starken Windstoss ausgegangen werden. Diese mögliche Variante als Brandursache wird im BEX-Bericht überdies nicht einmal vorgesehen. Zudem ist von einem geschlossenen Aschenbecher auszugehen, von dem ohnehin keine Gefahr ausgehen würde. Für die Kammer ist damit die Brandursache durch Raucherwaren ausgeschlossen.