Aufgrund der glaubhaften Aussagen von F.________ ist somit davon auszugehen, dass die Bewohner am Morgen des 11. November 2014 in der Wohnung noch gemeinsam einen Joint geraucht haben, dies jedoch im Sitzen auf dem Sofa erfolgt ist und sie anschliessend die Zigarette fachgerecht in einem geschlossenen Aschenbecher entsorg haben. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass sie die Ratten an diesem Morgen nicht gefüttert haben und auch sonst bei der Fütterung der Tiere am Abend nicht geraucht haben. Dies wurde im übrigen auch von der Beschuldigten bestätigt.