Die Verteidigung machte geltend, dass F.________ gesagt habe, dass er nicht wisse, ob sie während des Rauchens zum Rattenkäfig gegangen oder herumgelaufen seien (pag. 115), weshalb die Möglichkeit bestehe, dass der Brand beim Herumlaufen mit der Zigarette entfacht worden sei. Diese Aussage von F.________ ist jedoch nicht isoliert zu betrachten. F.________ sagte in der gleichen Einvernahme auch aus, er würde sagen, sie hätten im Sitzen geraucht (pag.