Er gab aber auch Unsicherheiten zu seinen Ungunsten zu, so sagte er z.B. er vermute, es sei ein offener Glasaschenbecher gewesen. Oder er wisse nicht mehr, wer den Stummel ausgedrückt habe (pag. 115). Er gab weiter auch Gespräche wieder (pag. 115 Gespräch mit A.________ im Auto). Die Aussagen von F.________ sind insgesamt in sich logisch, widerspruchsfrei und insgesamt glaubhaft, weshalb darauf abgestellt werden kann. Die Verteidigung machte geltend, dass F.________ gesagt habe, dass er nicht wisse, ob sie während des Rauchens zum Rattenkäfig gegangen oder herumgelaufen seien (pag.