An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Juli 2015 sagte er aus, er könne den Aschenbecher als Brandursache ausschliessen, da dieser auf dem Salontisch beim Sofa gestanden sei. Er habe an diesem Morgen zusammen mit der Beschuldigten um 4.30/5 Uhr herum einen Joint geraucht. Er wisse nicht mehr, ob er auch noch eine Zigarette geraucht habe. Er sei kurz nach 6 Uhr aus dem Haus gegangen, sie kurz vor 6 Uhr. Aufgestanden seien sie wohl so gegen 5 Uhr. Er könne nur vermuten, dass vom Vorabend ein halber Joint übrig geblieben sei und zu dieser Zeit hätten sie gerne am Morgen noch einen Joint geraucht. Sie hätten an diesem Morgen zusammen geraucht.