Das aufgefundene Marihuana gehöre ihm und der Beschuldigten. Er beziehe den Stoff von einem Unbekannten auf der Gasse. Seine Partnerin dagegen halte sich eher in G.________ auf und beziehe ihre Sachen dort von einem Unbekannten auf der Gasse (pag. 16). Weiter gab er an, dass sowohl er wie auch seine Partnerin die Ratten füttern würden. Auf Frage hin, wer die Ratten am 11. November 2014 gefüttert habe, gab auch er zu Protokoll, niemand, da die Ratten am Abend gefüttert werden (pag. 17f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Juli 2015 sagte er aus, er könne den Aschenbecher als Brandursache ausschliessen, da dieser auf dem Salontisch beim Sofa gestanden sei.