Aber ihr Ex-Freund habe sie auflaufen lassen. Er habe an diesem morgen wahrscheinlich sogar den Rest ihres Joints fertig geraucht (pag. 285). Die Beschuldigte machte in Bezug auf ihr eigenes Rauchverhalten von Anfang an ungenaue und teilweise widersprüchliche Aussagen. So verneinte sie zuerst, überhaupt am Morgen des 11. Novembers 2014 in der Wohnung geraucht zu haben und gab erst im Laufe der Zeit an der Fortsetzungsverhandlung an, vermutlich in die Enge getrieben von den anderslautenden Aussagen von F.________, selber am Morgen in der Wohnung sicher noch eine Zigarette geraucht zu haben, aber keinen Joint.