Die Zigarette als Brandquelle sei ihr vorher nicht in den Sinn gekommen, da sie nicht gewusst habe, dass er am Morgen noch gekifft habe. Sie seien damals noch ein Paar gewesen, weshalb sie nach Erklärungen und Ursachen gesucht habe, welche sie beide nicht betreffen und belasten würden (pag. 111). Schliesslich gab sie an der Fortsetzungsverhandlung vom 8. Januar 2016 anders als an den vorherigen Einvernahmen zu Protokoll, an diesem Morgen sicher eine Zigarette geraucht zu haben, aber keinen Joint. Dass F.________ mit ihr eine Stunde gekifft habe, könne sie verneinen. Sie sei gestresst gewesen. Aber an diesem Morgen sei geraucht worden.