Beim Füttern der Ratten würden sie nie rauchen (pag. 13). Zur Frage nach der möglichen Brandursache gab sie an, es könne ihrer Meinung nach nur ein elektrischer Defekt am Fernseher oder an den Installationen gewesen sein (pag. 12). Anlässlich der Hauptverhandlung am 24. Juli 2015 erläuterte sie, sie habe Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben, weil sie sicher sei, dass sie nicht ihre eigenen Tiere angezündet habe. Die Beschuldigte und F.________ hätten verschiedene Ursachen für den Brand in Erwägung gezogen. Sie gab erstmals zu Protokoll, dass F.________ möglicherweise am Morgen beim Rauchen irgendwo Glut hingefallen sei und so wohl das Feuer entfacht habe.