6 c) Aussagen von A.________ und F.________ zum Rauchverhalten Aussagen von A.________ Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 21. November 2014 gab die Beschuldigte an, dass sie grundsätzlich in der Wohnung geraucht habe, hauptsächlich im Wohnzimmer und auf dem Balkon (pag. 10). Die Raucherware sei jeweils in auskippsicheren Aschenbechern entsorgt worden, damit nichts herausfallen könne. Seit ihrem zwölften Altersjahr konsumiere sie ein- oder zweimal pro Monat Cannabis. Das aufgefundene Marihuana gehöre ihrem Partner, F.___