Hierzu gehören die Erläuterungen, ob und unter welchen Voraussetzungen aktive Glutreste eine Brandursache darstellen können. Der BEX-Bericht führte hierzu aus, dass aktive Glutreste von Raucherwaren unter Umständen genügen würden, um ein solches Schadenfeuer zu initiieren (pag. 144, 146). Es sei sehr unwahrscheinlich, dass herunterfallende Glut in einem normalen Bewegungsablauf und in der üblichen Gehdistanz zum Käfig die Distanz zum Käfig überwinden und so in den Käfig hätte gelangen können. Folglich müssten die Raucherwaren in oder über den Käfig gekommen sein.