Soweit der BEX-Bericht bereits beweiswürdigende Ausführungen enthält, stützt das Gericht vorderhand nicht auf diese ab. Die Würdigung der Aussagen und des Verhaltens der Bewohner in Relation zu den technischen Erkenntnissen ist Aufgabe des Gerichts und erfolgt nachfolgend in lit. d. Das Gericht stützt sich vorderhand nur auf die technischen Ausführungen im BEX-Bericht. Hierzu gehören die Erläuterungen, ob und unter welchen Voraussetzungen aktive Glutreste eine Brandursache darstellen können.