8. Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel im erstinstanzlichen Motiv ausführlich zusammengefasst und wiedergegeben. Als objektive Beweismittel wurden der erste Berichtsrapport BEX vom 13. Januar 2015, die Fotodokumentation BEX vom 30. Juni 2015 sowie der ergänzende Berichtsrapport BEX vom 24. Juli 2015 ausführlich wiedergegeben (pag. 209 – 212). Als subjektive Beweismittel hat die Vorinstanz die Aussagen der Beschuldigten (pag. 212f.), die Aussagen von F.________ (pag. 213) und die Aussagen der Mutter der Beschuldigten (pag. 214) zusammengefasst.