Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass sie keine Zweifel daran habe, dass die Kerze, als einzig plausible Feuerquelle beim kleinen Rattenkäfig, das Feuer verursacht habe. Die Verteidigung dagegen erachtete die Raucherwaren der Mitbewohner als ursächlich für den Brand, wobei nicht ermittelt werden könne, ob die ursächlichen Raucherwaren von der Beschuldigten oder von ihrem damaligen Freund F.________ stammen würden. Es wird somit im Folgenden der Brandherd (Ziff.