Gestützt auf die BEX-Berichte und die Aussagen der beiden Bewohner kommen damit als Brandursache nur noch die brennende rote Grabkerze auf dem kleinen Rattenkäfig oder herunterfallende aktive Glutreste von Raucherwaren als Brandursache in Frage. Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass sie keine Zweifel daran habe, dass die Kerze, als einzig plausible Feuerquelle beim kleinen Rattenkäfig, das Feuer verursacht habe.