Der Brand wurde von der Mutter der Beschuldigten um ca. 10.20 Uhr entdeckt. Gemäss den beiden BEX-Berichten wurde eine technische, eine chemische und eine natürliche Brandursache sowie auch eine Brandstiftung ausgeschlossen (pag. 24, pag. 147). Diesem Schluss folgte auch die Verteidigung (pag. 285). Gestützt auf die BEX-Berichte und die Aussagen der beiden Bewohner kommen damit als Brandursache nur noch die brennende rote Grabkerze auf dem kleinen Rattenkäfig oder herunterfallende aktive Glutreste von Raucherwaren als Brandursache in Frage.