7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass nachdem die Beschuldigte und ihr damaliger Freund F.________ am Morgen des 11. Novembers 2014 ihre Wohnung verlassen haben, es in ihrer Wohnung zu einem Brand gekommen ist. Dadurch entstand ein Gesamtschaden von insgesamt CHF 70‘000.00 und es verstarben vier Ratten und ein Kaninchen. Freilaufend bewegten sich in der Wohnung zudem noch ein Hund und mehrere Katzen. Der Brand wurde von der Mutter der Beschuldigten um ca. 10.20 Uhr entdeckt.