6. Strafbefehl Gemäss Strafbefehl vom 11. November 2015 (pag. 168f.) wird der Beschuldigten vorgeworfen, am Abend des 10. Novembers 2014 in ihrer damaligen Wohnung (im Wohnzimmer) eine auf einem Kleintiergehege mit Ratten aufgestellte Kerze in einem roten Kunststoffbecher („Grabeskerze“) angezündet und sie danach nicht gelöscht bzw. nicht genügend kontrolliert zu haben, ob die Kerze von selbst abgelöscht bzw. heruntergebrannt gewesen sei, bevor sie das Wohnzimmer verlassen habe. Die verschobene Flamme der noch brennenden Kerze habe den Kunststoffbecher zum Schmelzen gebracht und die dadurch freigesetzten Gase entzündet.