Die gesamten Verteidigungskosten erster und zweiter Instanz seien dem Staat aufzuerlegen und es sei A.________ im Umfange dieser Anwaltskosten zu entschädigen. Il 1. A.________ sei schuldig zu erklären der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit von März 2012 - 8. November 2014 in C.________ und anderswo. 2. A.________ sei mit einer Busse von Fr. 100.-- zu bestrafen. 3. Es seien Verfahrenskosten auszuscheiden und die Verfahrenskosten, soweit diese die Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffen, A.________ aufzuerlegen.