„ (…) Gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern (Dezernat BEX) vom 1. September 2015 wurde ein Abbrandprotokoll bzw. Versuchsprotokoll erstellt und gestützt darauf u.a. die Brenndauer eines Drittels der Wachsmenge errechnet. Die Kantonspolizei bezifferte die fragliche Brenndauer mit 7h 17min (p 149). Es ist nicht ersichtlich, inwiefern ein (erneuter) Abbrennversuch mit 1/3 der Wachsmenge der Aufklärung des zu beurteilenden Sachverhaltes dienen könnte. Der Beweisantrag ist deshalb abzuweisen.