3. Beweisergänzungen vor oberer Instanz Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein Strafregisterauszug (pag. 274), ein Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular der wirtschaftlichen Verhältnisse (267ff.) und die Steuerdaten 2015 (276ff.) eingeholt. Diese Dokumente wurden den Parteien zur Kenntnis gebracht (pag. 275, 280). Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete mit Eingabe vom 2. Mai 2016 folgende Beweisanträge: Es sei die Brenndauer einer mit Asservat BEX-Nr.608-14, Ass-Nr.01, identischen Grabkerze, welche mit 1/3 der ursprünglichen Wachsmenge gefüllt ist, in einem Abbrennversuch zu ermitteln.