2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag der Beschuldigten am 13. Januar 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 196). Mit Verfügung vom 12. April 2016 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 205ff., 225f.). Hierauf reichte die Verteidigung am 2. Mai 2016 bei der 1. Strafkammer des Obergerichts form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und beschränkte die Berufung auf den Schuldspruch des fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst mit der entsprechenden Straf- und Kostenfolge (pag.