Weiter wurde eine Übertretungsbusse von CHF 100.00 ausgesprochen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde. Der Beschuldigten wurden die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘000.00 inkl. Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung auferlegt und das amtliche Honorar der amtlichen Verteidigung wurde festgesetzt (pag. 188ff.).