__ und anderswo durch Besitz zum Eigenkonsum von Cannabisblüten und Haschisch. Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von CHF 60 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend total CHF 4‘200.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'050.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 15 Tage festgesetzt wurde. Weiter wurde eine Übertretungsbusse von CHF 100.00 ausgesprochen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde.