1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 8. Januar 2016 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigte) schuldig erklärt des fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst, begangen am 10./11. November 2014 in C.________ sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 8. Januar 2013 bis 8. November 2014 in C.________ und anderswo durch Besitz zum Eigenkonsum von Cannabisblüten und Haschisch.