verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Die Polizeihaft von insgesamt 2 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen, insgesamt bestimmt auf CHF 43‘678.25 (ohne Kosten für die amtlichen Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘000.00. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: