5. des Hausfriedensbruchs, begangen in der Nacht vom 08./09.04.2010 in Koppigen zusammen mit I.________ und J.________ z.N. von K.________; 6. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen wie folgt: 6.1. im Sommer 2010 in Burgdorf, Lyssach und andernorts durch Besitz einer Pistole (Modell EP 452, Kaliber 22, ‘long rifle‘, SN: 005697) sowie eines Magazins mit 5 Patronen ohne Berechtigung; 6.2. im Sommer 2010 in Koppigen und andernorts durch Besitz und Übertragung eines Gewehrs «Pump Action» sowie zugehöriger Munition ohne Berechtigung.