4. in der Zeit von ca. Juni 2014 bis Dezember 2014 in Thun, Steffisburg, Lützelflüh und anderswo z.N. von G.________; unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 500.00 an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung von CHF 1‘000.00 für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________. C. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Drohung, begangen in der Zeit von November 2009 bis März 2010 in Koppigen z.N. von C.________; 2. der einfachen Körperverletzung, begangen am 29.12.2014 in Lützelflüh z.N. von G.________;